Stückholz
Stückholz lodert in der wohligen Feuerstelle im Wohnraum oder beheizt den Stückholzkessel der Zentralheizung im Keller.
Wer sich für Stückholz entscheidet, verfügt über genügend Platz zur Lagerung des Brennstoffes und hat meistens eine enge Beziehung zu Wald und Holz. Dass der Ofen oder der Kessel von Hand beschickt werden muss, akzeptiert man in der Regel gerne. Denn das Beheizen fügt sich harmonisch in einen natürlichen Lebensrhythmus.
Stückholz ist in Form von Rugeln und Spälten in Längen von 100, 50, 33 oder 25 cm beim örtlichen Forstbetrieb, bei Landwirten oder Forstunternehmungen erhältlich. Es muss trocken, das heisst ein bis zwei Jahre gelagert sein.
(Auszug aus der Luftreinhalte-Verordnung)
1 In Holzfeuerungen dürfen nur Holzbrennstoffe nach Anhang 5 Ziffer 31 Absatz 1 verbrannt werden, die aufgrund ihrer Art, Qualität und Feuchtigkeit für das Verbrennen in diesen Anlagen geeignet sind.
2 In handbeschickten Feuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 40 kW sowie in Cheminées darf nur stückiges Holz nach Anhang 5 Ziffer 31 Absatz 1 Buchstabe a oder d Ziffer 1 verbrannt werden.
3 In automatischen Feuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 40 kW dürfen nur Holzbrennstoffe nach Anhang 5 Ziffer 31 Absatz 1 Buchstabe a, b oder d Ziffer 1 verbrannt werden.
1 Als Holzbrennstoffe gelten:
a. naturbelassenes stückiges Holz einschliesslich anhaftender Rinde, insbesondere Scheitholz, Holzbriketts, Reisig und Zapfen sowie unbenutzte, durch ausschliesslich mechanische Bearbeitung entstandene Abschnitte aus Massivholz;
b. naturbelassenes nichtstückiges Holz, insbesondere Holzpellets, Hackschnitzel, Späne, Sägemehl, Schleifstaub und Rinde;
c. Restholz aus der holzverarbeitenden Industrie und dem holzverarbeitenden Gewerbe, soweit das Holz bemalt, beschichtet, verleimt oder in ähnlicher Weise behandelt ist; davon ausgenommen ist Holz, das druckimprägniert ist oder Beschichtungen aus halogenorganischen Verbindungen enthält;
d. unbehandeltes Altholz in Form von:
1. Zaunpfählen, Bohnenstangen und weiteren Gegenständen aus Massivholz, die im Garten oder in der Landwirtschaft eingesetzt wurden,
2. Einwegpaletten aus Massivholz.